1. Leistungen
1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- unbegrenzte Freikilometer bzw. 300 Kilometer pro Tag (Safari Auto
und Outback)
- Basisversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Venturer, Venturer Plus, Discovery, Explorer, Frontier) bzw. AUD 8.000,- (Safari Auto Scout und Outback)
- Küchen-Campingausstattung
- Persönliche Campingausstattung, Details siehe Punkt 5.1. Ausstattung
- 24-Std.-Servicenummer vor Ort
- 4WD Outback Safety Kit für Allradfahrzeuge* (bestehend aus Notfallsender (EPIRB), Abschleppseil mit D-Schäkeln und Klappspaten)
* nur beim Safari Auto und Outback
1.2. Im Standard-PLUS-Paket zusätzlich eingeschlossen:
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung (die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung wird nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG zurückerstattet)
1.3. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket sind zusätzlich eingeschlossen:
- Versicherung ohne Selbstbeteiligung (Versicherungsausschlüsse unter 3.1. Versicherungen beachten)
- Kosten für Zusatzfahrer
- Single Vehicle Rollover Cover*
- Campingtisch und -stühle
- Kindersitz/Sitzerhöhung – auf Anfrage (nicht in allen Fahrzeugkategorien möglich)
- Heizlüfter (bitte bei Buchung angeben)
- Bettwäscheservice (kostenfreier Austausch der Bettwäsche an jeder Britz Station während der Miete, ab dem 7. Tag der Miete möglich und muss vorab bei der Station gemeldet werden)
*versichert zusätzlich Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung
1.4. Mehrfachmieten
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Auf Anfrage gültig für alle Marken der THL / Apollo Gruppe.
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, - die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
1.5. Preisberechnung
Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben.
Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Die am Anmiettag gültige Flexrate bestimmt den Preis für die ersten 7 Tage Ihrer Wohnmobilbuchung. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 8. Tag die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre.
Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils montags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!
Ausnahmen:
bei einer Verlängerung der Miete, bei unveränderter An- und Abgabestation und gleichbleibendem Übernahmetag bleibt die ursprüngliche Flex-Rate bestehen.
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
- Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Anmietungsorts
- Wechsel des Abgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
1.6. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht eingeschlossen
- Benzin oder Diesel
- Transfers zu den Britz - Depots (Eigenregie)
- Einweggebühr AUD 185,- bis 280,-, Details siehe Punkt 2.2. Einwegmieten
- Kosten für die Anmietung in Hobart von einmalig AUD 115,- (zahlbar vor Ort)
- Kosten für die Anmietung oder Rückgabe in Broome von einmalig AUD 835,- (zahlbar vor Ort)
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen.
2.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen/Depots möglich und kosten bei Übernahme/Abgabe in Cairns, Brisbane, Sydney, Melbourne, Hobart und Adelaide AUD 185,- pro Strecke, bei Übernahme/Abgabe in Darwin, Broome, Alice Springs oder Perth AUD 280,- pro Strecke. Z. B. wird für eine Übernahme in Cairns und Abgabe in Darwin eine Gebühr von AUD 280,- vor Ort berechnet.
Mindestmietdauer bei Einwegmieten 7-28 Tage (abhängig von der Strecke).
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ADL |
ASP |
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BNE |
CNS |
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HBT |
MEL |
PER |
SYD |
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14 |
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Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.3. Broome-Zuschlag
Für Anmietungen ab und/oder bis Broome wird ein Zuschlag von AUD 835,- pro Fahrzeugmiete erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
Bei mehreren Anmietungen ist der Broome-Zuschlag für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.4. Hobart-Zuschlag
Für Anmietungen ab Hobart wird ein Zuschlag von AUD 115,- pro Fahrzeugmiete erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
Bei mehreren Anmietungen ist der Hobart-Zuschlag für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.5. Propangas
Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet.
Britz berechnet die Gasfüllung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, wenn die Gasflasche bei der Fahrzeugrückgabe nicht aufgefüllt wurde und dies bei Anmietung nicht angemeldet wurde.
2.6. Reinigungsgebühr
Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von AUD 299,- an. Generell müssen Abwassertank und Toilette entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr in Höhe von AUD 125,- berechnet.
2.7. Steuern & Gebühren
Lokale Steuern (Stamp Duty) in Höhe von ca. 3,0% des Mietpreises sind vor Ort zu bezahlen. Beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket sind diese Gebühren bereits enthalten.
2.8. Kreditkarten
Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fallen folgende Gebühren an:
VISA / Mastercard Debit- sowie Kreditkarte: 1.6%
American Express Kreditkarte: 2.8%
2.9. Express Return Pack
Um bei der Rückgabe Zeit zu sparen bietet der Vermieter ein „Express Return Pack“ an. Der Preis ist auf Anfrage (zahlbar vor Ort) und muss bei Buchung angemeldet werden. Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:
- 1. Tankfüllung (das Fahrzeug kann mit leerem Tank zurückgegeben werden)
- 1. Gasfüllung (das Fahrzeug kann mit leerer Gasflasche zurückgegeben werden)
- Express Key Return (schnelle Abgabe der Schlüssel am Schalter), nur bei Buchung der Zusatzversicherung „Liability Reduction“ / „4WD Max Cover“ vor Ort oder des Super-Inklusiv-PLUS Pakets
- Entleerung des Toiletten- sowie des Abwassertanks (nur an den Stationen Brisbane, Cairns, Melbourne, Sydney, Perth)
3. Versicherungen, Kaution
3.1. Versicherungen
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von AUD 20 Mio. ist in allen Paketen eingeschlossen.
Im Standard-Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Venturer, Venturer Plus, Discovery, Explorer und Frontier) bzw. AUD 8.000,- (Safari Auto, Outback) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden) versichert.
Durch Abschluss einer Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
AUD 48,-/Tag, maximal AUD 2.400,- für Hitop und Voyager
AUD 53,-/Tag, maximal AUD 2.650,- für Venturer, Venturer Plus, Discovery, Explorer und Frontier
AUD 55,-/Tag, maximal AUD 2.750,- für den Safari Auto und Outback
Reduziert die Selbstbeteiligung auf Null bzw. AUD 500,- bei den Safari Auto und Outback pro Schadensfall.
Gegen einen einmaligen Aufpreis in Höhe von AUD 275,- kann für den Safari Auto und den Outback die „4WD Max Cover“ abgeschlossen werden (nur buchbar bei Abschluss der Zusatzversicherung vor Ort oder bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Pakets). Diese Zusatzversicherung reduziert die Selbstbeteiligung für den Safari Auto und Outback von AUD 500,- auf Null und versichert zusätzlich Schäden am Unterboden und Dach sowie Abschlepp- und Bergungskosten, die aus einem Unfall auf einer genehmigungspflichtigen Allrad-Route resultieren. Zusätzlich sind unlimitierte Kilometer inklusive.
Im Standard-PLUS- Paket wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Schäden am Dach und Unterboden sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung sind nicht versichert. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise.
Im Super-Inkusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden).
Für jeden Schadensfall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von AUD 60,- an.
HINWEIS für den Safari Auto und den Outback: die von Britz vor Ort einbehaltene Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 500,- wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise. Schäden am /auf dem Dach und Unterboden und Abschlepp- und Bergungskosten aus einem Unfall auf einer genehmigungspflichtigen Allrad-Route (siehe 6.1. Fahrtgebiet) sind von o.g. Versicherung im Super-Inklusiv-PLUS Paket ausgeschlossen. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe der vollen Kosten bei Schäden am /auf dem Dach und Unterboden bzw. in Höhe von AUD 7.500,- für Abschlepp- und Bergungskosten kann nur durch den Abschluss der „4WD Max Cover“ vor Ort (Kosten AUD 275,-/Buchung) auf Null reduziert werden.
Vorgehensweise im Schadensfall bei Rückerstattung über die HanseMerkur Reiseversicherung AG:
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden:
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
- umgehende Benachrichtigung des Vermieters
- bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
Endabrechnung der Schadensabwicklung
FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind
- Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
- Schäden am Dach und Unterboden (ausgenommen bei Abschluss des Super-Inklusiv-PLUS-Pakets (ausgenommen Allradfahrzeuge; hier nur bei Abschluss der 4WD Max Cover vor Ort versichert))
- Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug (ausgenommen bei Abschluss des Super-Inklusiv-PLUS-Pakets)
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer),
- Schäden durch falsches Montieren von Autozubehör (z.B. Gepäckträger)
- Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und
- durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie
- Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- Schäden aufgrund der unsachgemäßen Benutzung von Schneeketten
- Verlust oder Schäden an Privatgegenständen
- Schäden durch Überladen des Fahrzeugs
- Schäden verursacht durch Haustiere
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.
3.2. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte (akzeptiert werden Visa, Mastercard oder American Express) oder per Debit-Kreditkarte (akzeptiert werden Visa oder Mastercard) zu hinterlegen. Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Kreditkarteninhaber muss bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein und ist für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket.
Beim Standard Paket und ohne Abschluss einer Zusatzversicherung sowie beim Standard-PLUS-Paket beträgt die Kaution AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Venturer, Venturer Plus, Discovery, Explorer und Frontier) sowie AUD 8.000,- (Safari Auto und Outback) Der Betrag wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten! Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird.
Bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Paket bzw. bei Abschluss der Zusatzversicherung vor Ort beträgt die Kaution AUD 500,- für den Safari Auto und den Outback. Bei allen anderen Kategorien wird lediglich eine Autorisierung der Kreditkarte vorgenommen.
3.3. Wichtig
Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Australien nichtig!
3.4. Weitere Hinweise
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von AUD 60,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Um die Sicherheit zu erhöhen, sind die Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausgestattet.
Dieses beinhaltet unter anderem:
- witterungsbedingte Warnungen, beispielsweise bei Buschbränden oder Überschwemmungen,
- Warnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Maximalgeschwindigkeit 110km/h),
- Warnungen beim Befahren nicht erlaubter Straßen.
Bei Nichtbeachtung der Warnungen erlischt der Versicherungsschutz und es können vor Ort zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu AUD 300,- anfallen.
Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung bei eventuellen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalen Führerschein ist erforderlich.
4.2. Mindestalter, Höchstalter
Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 21 Jahre.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort gegen eine Gebühr in Höhe von AUD 2,50/Tag, max. AUD 37,50/Fahrer/Miete angemeldet werden (inklusive im Super-Inklusiv-PLUS Paket).
Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Die Mindestmiete beträgt für Campervans und Allrad-Fahrzeuge 5 Tage
Einwegmieten: 7-28 Tage
20.12. – 10.01.: 10 Tage
weitere Ausnahmen: lt. System
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
4.8. Gruppenbuchungen
Die Buchung von drei oder mehr Fahrzeugen mit den gleichen Daten gilt als Gruppe und unterliegt gesonderten Bedingungen. Nähere Infos dazu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Diese ist komplett im Preis enthalten und besteht aus:
Persönliche Campingausstattung:
1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1 Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung:
Besteck und Schüssel, Toaster Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, , Geschirrtuch, Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Besen, Streichhölzer, Kleiderbügel und Feuerlöscher.
5.2. Kindersitze
Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 7 Jahren (14-26kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist.
Kosten AUD 42,-/Miete (zahlbar vor Ort), im Super Inklusiv Plus Paket inklusive.
Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
5.3. Extras
Vor Ort können Sie folgende Extras anmieten:
- Campingtisch für AUD 29,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Campingstuhl für AUD 20,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Kindersitz/Sitzerhöhung für AUD 42,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Heizlüfter AUD 18,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- 1.Gasfüllung
Hitop, Voyager, Outback, Safari Auto: AUD 20,-
Venturer, Venturer Plus, Discovery, Explorer und Frontier: AUD 42,-
- Erste-Hilfe-Kasten (bei Benutzung) AUD 40,-/Miete
- Satellitentelefon AUD 23,-/Tag zzgl. Telefonkosten
- Vordach/Markise AUD 6,-/Tag
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtgebiet
Camper und Wohnmobile dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Zufahrten zu anerkannten Campgrounds, die nicht länger als 12 km sind. Fahrten nach Kangaroo Island (nur gut gewartete, anerkannte Straßen) sowie Tasmanien sind erlaubt.
Die 4WD Camper dürfen auf allen Kieswegen und nicht asphaltierten Straßen gefahren werden, die in Landkarten verzeichnet sind, jedoch nicht im Gelände. Die Versicherung deckt bei 4WDs keine Schäden, die aus dem Befahren von nicht auf Straßenkarten eingezeichneten Straßen und Wegen resultieren. Für folgende Strecken ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich:
Simpson Desert, Strzelecki Track, Gunbarrel Highway (Ausnahme: Old Gunbarrel Highway darf generell nicht mehr befahren werden), Cape York (Juni bis November, von Dezember bis Mai generell verboten), Bungle Bungles, Gibb River Road, Oodnadatta Track, Birdsville Track, Tanami Track, Plenty Highway, Burke Development Road von Chillagoe bis Normanton, Savannah Way von Normanton bis Borroloola, Finke Road zwischen Alice Springs und Oodnadatta, Central Arnhem Road und Arnhem Land generell und Chambers Pillar. Genehmigungen für diese Strecken sind abhängig vom Straßenzustand und dem Wetter sowie von der Mietdauer.
Für folgende Strecken wird keine Genehmigung erteilt: Fraser Island, Canning Stock Route, Old Gunbarrel Highway, the Lost City in Litchfield Park, Telegraph Road Section in Cape York sowie generell Cape York von Dezember bis Mai, Boggy Hole (Finke Gorge NP), Ghan Heritage Road (von Titjikala bis Finke) und Old South Road von Maryvale bis Finke.
Fahrten auf nicht geteerten Straßen bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten, Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
TASMANIEN: Dort gibt es nur 1 Mietstation von Britz in Hobart. Alternativ können die Fahrzeuge von Britz auch auf der Fähre mitgenommen werden, Einwegmieten zwischen Tasmanien und der Hauptinsel sind erlaubt. Bei Buchungen der Fähre sind wir Ihnen gerne behilflich. Für einige Nationalparks und Aborigine Gebiete sind spezielle Genehmigungen erforderlich, um die sich der Mieter selbst bemühen muss.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Adelaide, Alice Springs, Brisbane, Broome*, Cairns, Darwin, Hobart**, Melbourne, Perth, Sydney.
* Für Anmietungen/Abgaben in Broome wird ein einmaliger Zuschlag von AUD 835,- erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
** Für Übernahmen in Hobart am Flughafen wird eine Gebühr von ca. AUD 115,- fällig (vorbehaltlich Änderung).
Der Outback ist nur ab Perth, Broome, Darwin und Alice Springs verfügbar.
Der Safari Auto ist nur ab Perth, Broome, Darwin, Alice Springs, Cairns und Brisbane verfügbar.
7.2. Öffnungszeiten
Tglich von 9:00 bis 15:30 Uhr. Letzte Anmietung / Rückgabe 15:00 Uhr.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Cairns:
01.10. – 31.03. sonntags geschlossen
Alice Springs, Darwin, Broom:
01.12. – 31.03. generell geschlossen
Adelaide:
01.05. – 31.08. sonntags geschlossen
Alle Stationen haben am 07.04.23, 25.12.23, 01.01.24 und 26.01.24 geschlossen.
Bei Anmietung/Abgabe an folgenden Feiertagen fällt ein Zuschlag in Höhe von AUD 115,- an (zahlbar vor Ort):
|
Adelaide: |
08.04., 10.04., 25.04., 12.06., 02.10., 26.12.23, 11.03., 31.03.24 |
Alice Springs: |
08.04., 10.04., 25.04., 01.05., 12.06., 07.07., 07.08.23 |
Brisbane: |
08.04., 09.04., 10.04., 25.04., 01.05., 16.08., 02.10., 26.12.23, 30.03., 31.03.24 |
Broome: |
10.04., 25.04., 05.06., 25.09.23 |
Cairns: |
08.04., 10.04., 25.04., 01.05., 02.10., 26.12.23, 30.03.24 |
Darwin: |
08.04., 10.04., 25.04., 01.05., 12.06., 28.07., 07.08.23 |
Hobart: |
10.04., 25.04., 12.06., 26.10., 26.12.23, 11.03.24 |
Melbourne: |
08.04., 09.04., 10.04., 25.04., 12.06., 07.11., 26.12.23, 30.03., 31.03.24 |
Perth: |
09.04., 10.04., 25.04., 05.06., 25.09., 26.12.23, 04.03., 31.03.24 |
Sydney: |
08.04., 09.04., 10.04., 25.04., 12.06., 02.10., 26.12.23, 30.03., 31.03.24 |
7.3. Fahrzeugübernahme
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 30 Minuten vor Schließung der Station.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch bis 30 Minuten vor Schließung der Station. Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich.
Verspätete Rückgaben ziehen Gebühren nach sich sowie die zusätzliche Berechnung auf der Basis von vor Ort gültigen Tagespreisen (die nicht das Flexpreisniveau haben müssen). Verlängerungen der Miete nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters auf der Basis von vor Ort gültigen Tagespreisen möglich. Dieser Preis muss nicht der gebuchten Flexrate entsprechen, die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich.
Nicht genehmigte Verlängerungen der Mietdauer werden mit Gebühren von AUD 150,- belegt und die zusätzlichen Miettage entsprechend berechnet.
Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich. Dafür können Gebühren bis AUD 750,- anfallen.
7.5. Transfers
Die Kosten für die Transfers sind nicht im Preis enthalten (in Eigenregie).
7.6. Modellgarantie
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
8.2. Mautgebühren
Für einige Highways und Straßen in Australien werden Mautgebühren erhoben. Diese Mautstraßen befinden sich in den drei großen Ballungsräumen Sydney, Brisbane und Melbourne. Große hellblaue Schilder mit gelber Schrift weisen auf kommende “Toll Roads“ hin.
Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies kann in einigen Fällen bar (entsprechend Kleingeld bereithalten) oder per Kreditkare an Kassen vor Ort bezahlt werden. Die Gebühren für bestimmte Straßen können nur auf elektronischem Wege bezahlt werden.
8.3. Haustiere
Hunde und Katzen sind erlaubt (maximal 2). Hierfür berechnet der Vermieter eine Gebühr in Höhe von AUD 299,- (ausgenommen bei Blindenhunden). Sollte das Fahrzeug aufgrund Verschmutzung gereinigt werden müssen, fällt eine Gebühr in Höhe von AUD 299,- an.
8.4. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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