1. Leistungen
1.1. In den Standard-PLUS-Preisen eingeschlossen
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- Preparation Fee (Bereitstellungsgebühr/Fahrzeugausstattung)
- kostenlose Transfers ab/bis Vermietstation in Calgary, Edmonton und Halifax (in Vancouver/Abbotsford und Toronto gegen Gebühr). Details unter Punkt 7.5 Transfers
- Campingausstattung – Details unter Punkt 5.2 Campingausstattung
- CDR Versicherung mit Haftungsbegrenzung auf CAD 750 pro Schadensfall. Details unter Punkt 3.1. Versicherung
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadenfall durch die HanseMerkur Reiseversicherung. Details unter Punkt 3.3 Selbstbeteiligung
- Zusatz-Haftpflichtversicherung mit EUR 10 Mio. Deckungssumme
- Gebühr für alle Zusatzfahrer
- örtliche Steuern auf eingeschlossene Leistungen (GST + PST)
1.2. In den Super-Inklusiv-PLUS-Preisen zusätzlich eingeschlossen
- unbegrenzte Freikilometer
1.3. Specials
1000 Freikilometer extra
Bei Anmietungen vom 01.04.24 bis 15.05.24 ab allen Stationen sowie vom 26.09.24 ab Calgary, Vancouver/Abbotsford) und Edmonton erhalten Sie 1.000 Freikilometer extra (gültig für das Standard PLUS Paket, in Gesamt-KM bereits berücksichtigt; Mindestmiete: 12 Tage).
1.4. Preisberechnung
Für die Preisberechnung werden jeweils die unterschiedlichen Saisonzeiten zugrunde gelegt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d. h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Jede Nacht wird entsprechend der Saisonzeit berechnet.
1.5. Stornierungen
Es gelten nachfolgende gesonderte Stornierungsbedingungen:
bis 31 Tage vor Abreise |
25% |
30 - 15 Tage vor Abreise |
80% |
14 - 1 Tage vor Abreise |
95% |
am Abreisetag (No show) |
95% |
des Reisepreises. |
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht im Preis eingeschlossen
- Benzin oder Diesel, Propangas (außer 1. Propangasfüllung)
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
2.2. Kilometer-Optionen
Bei Buchung des Standard PLUS sind Kilometerpakete zu je 100 Freikilometer zubuchbar.
Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit CAD 0,45 zzgl. Steuern
Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometern oder Kilometerpaketen.
2.3. Einwegmieten
Einwegmieten sind nicht möglich.
2.4. Steuern
Zu allen vor Ort zu zahlenden CAD-Beträgen kommt folgende Steuer hinzu: Vancouver/Abbotsford 12%, Calgary 5%, Edmonton 5%, Toronto 13%, Halifax 15% - Vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter und die Länder hinsichtlich Steuererhöhungen und zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren.
3. Versicherungen
3.1. Versicherung
Haftpflichtversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Fahrzeuge und die Vermietfirma Four Seasons sind bei Unfällen mit Schäden an Dritten und/oder deren Eigentum bis zu einer Höhe von CAD 5 Mio. (ohne Selbstbehalt) versichert.
Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen für Ansprüche, die über die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme hinausgehen.
Die Notwendigkeit zum Abschluss einer Zusatzversicherung vor Ort entfällt daher.
CDR Versicherung
Für alle Fahrzeuge ist die CDR Versicherung im Preis eingeschlossen. Diese reduziert die Selbstbeteiligung pro Schadensfall auf CAD 750 zuzüglich Steuern in folgenden Fällen: Unfallschäden (auch auf Camping- und Parkplätzen sowie Tankstellen), Diebstahl des Fahrzeugs, Feuer, Vandalismus, Glasschäden, Schäden die ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeugs entstanden sind (z. B. Schäden beim Rückwärtsfahren, Schäden am Unterboden oder Dachaufbau des Fahrzeugs), Schäden an den Rädern (Reifen und Felgen), Schäden durch Wildunfälle, Schäden an der Inneneinrichtung, Einbruchschäden.
3.2. Versicherungsausschluss
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren in nicht erlaubten Fahrgebieten / auf nicht erlaubten Straßen
- Schäden durch Benutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer
- Schäden durch falsche Betankung, falsche Nutzung von Kupplung, Schaltung und Handbremse
- Schäden durch Nachlässigkeit, z.B. Missachtung von Fahrzeugabmessungen, Zuladungsbestimmungen, Warnanzeigen, durch vernachlässigte Kontrolle des Betriebszustands (Öl- und Wasserstand, Reifendruck etc.)
- Schäden die mit ausgefahrener Markise oder ausgefahrenem Slide-Out entstehen
3.3. Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage fällig und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet.
Die Selbstbeteiligung wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden:
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
- umgehende Benachrichtigung des Vermieters
- bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.
3.4. Kaution
Die Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung CAD 750 zuzüglich Steuern wird bei Fahrzeugübernahme nur autorisiert, nicht vom Kreditkartenkonto abgebucht. Wenn das Fahrzeug pünktlich, unbeschädigt, innen und außen sauber, mit kompletter Ausstattung, entleerten Abwassertanks und vollem Benzintank zurückgebracht wird, erfolgt keinerlei Belastung der Kreditkarte.
Bitte achten Sie in jedem Fall auf ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte. Eine Fahrzeugübernahme ohne Vorlage einer gültigen Kreditkarte ist nicht möglich.
Die Kaution gilt pro Schadensfall. Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird für die restlichen Miettage jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.
3.5. Weitere Hinweise
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von bis zu CAD 25 nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Ein gültiger, nationaler Führerschein im Original (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und ausreichend. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, dieser ist jedoch nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein und wird allein ohne Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert.
4.2. Mindestalter
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht!)und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Mindestmietdauer 7 Tage (Ausnahmen lt System) und beim Super.-Inklusiv-PLUS Paket: 14 Tage.
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
4.8. Sorgfalts- und Obhutspflicht
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
- zur Beförderung von leichte entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
- zur Begehung von Straftaten
- zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.
5. Ausstattung
5.1. Bereitstellungskosten / Fahrzeugausstattung (preparation fee)
ist im Mietpreis enthalten und beinhaltet:
- Wasserschlauch, Abwasserschlauch
- Erstausstattung mit Propangas
- Toilettenchemikalien, 2 Rollen Toilettenpapier
- Gummihandschuhe
5.2. Campingausstattung
Ist im Preis enthalten und beinhaltet die komplette Küchen- und Campingausstattung (inkl. Bettwäsche und Handtücher). Details unter www.ftigroup-info.de/2119
Unterschiede/Abweichungen an einzelnen Stationen sind ohne Vorankündigung möglich.
5.3. Kindersitze
In Kanada ist das Anlegen von Sicherheitsgurten sowie Kindersitze für Kinder bis 8 Jahre bzw. 145 cm Pflicht und wird streng kontrolliert.
Four Seasons vermietet auf Anfrage Kindersitze für CAD 80 pro Miete zzgl. Steuern, zahlbar vor Ort. Eine Sitzerhöhung kostet CAD 30 pro Miete zzgl. Steuern, zahlbar vor Ort.
Bitte berücksichtigen Sie die jeweilige Fahrzeugbeschreibung, ob die Montage eines Kindersitzes möglich ist. Bei Bestellung eines Kindersitzes bitte das Alter bzw. Größe und Gewicht angeben, damit der richtige Sitz bereit gestellt werden kann. Die Kindersitze werden mit 3-Punkt-Gurttechnik bzw. Beckengurt auf der Sitzbank an der Essecke befestigt, der Tisch wird dazu abgesenkt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter.
5.4. Extras
Zusatzausstattung, die Sie vor Ort anmieten können, vorbehaltlich Verfügbarkeit (bitte bei Buchung anmelden, zzgl. Steuern, zahlbar vor Ort):
- GPS / Navigationssystem: (auf Anfrage) CAD 5/ Tag, max. CAD 60 pro Miete
- Fahrradträger für max. 4 Fahrräder ab allen Stationen: CAD 70/Miete, (nicht erhältlich in Edmonton)
- WLAN-Hotspot für alle Fahrzeuge ab allen Stationen: CAD 10/Tag max. CAD 100, Details unter www.ftigroup-info.de/1510
Unterschiede/Abweichungen an einzelnen Stationen sind ohne Vorankündigung möglich. Alles vorbehaltlich Verfügbarkeit an der gebuchten Mietstation.
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtbeschränkungen
Nicht erlaubt sind:
- Fahrten nach Mexiko
- Fahrten durch das Death Valley vom 01.Juni bis 31.August
- Das Befahren von Forstwegen und anderen nicht öffentlichen Straßen ist generell nicht gestattet.
- unbeaufsichtigtes Abstellen des Fahrzeugs in den Städten Montreal, Quebec City, Ottawa und New York City, der Mieter ist für Diebstähle in diesen Städten voll haftbar
Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrten auf den folgenden Straßen im Norden Kanadas und in Alaska:
- Yukon: Canol Road (Hwy 6) nördlich von Ross River, Aishihik Lake Road und die Straße zwischen Dease Lake und Telegraph Creek
- Alaska: McCarthy Road zwischen Chitina und McCarthy sowie Dalton Highway zwischen Coldfoot und Prudhoe Bay
Es dürfen, bis auf o.g. Ausnahmen, alle nummerierten Highways/Straßen in Alaska, dem Yukon, den Northwest Territories und Nunavut befahren werden.
Es wird davon abgeraten, mit Fahrzeugen der Kategorie M31S nach Neufundland oder Labrador zu fahren.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls bringt Fraserway keine Fahrzeuge der Kategorien VC, M25S oder M31S nach Alaska, Yukon, Northwest Territories, Nunavut, Neufundland oder Labrador.
Fahrten nach USA sind erlaubt (Ausnahmen siehe oben).
Die Teilnahme am Burning Man Festival in den USA muss vorab genehmigt werden, es fällt eine Gebühr an. Die Teilnahme ohne Vorherige Genehmigung wird mit einem Bußgeld von mindestens CAD 5.000 bestraft. Zudem entfällt der Versicherungsschutz. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden und Reinigung.
6.2. Einwegmieten
Einwegmieten sind nicht gestattet.
6.3. Winterhinweise
Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt.
Sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu erwarten, müssen alle Leitungen sowie Wasser- und Chemikalien-Tanks entleert werden. Falls Frosttemperaturen zu erwarten sind, hat die Mietstation bereits vor der Abfahrt als Vorbeugung gegen etwaiges Einfrieren alles Wasser abgelassen und das Fahrzeug "winterfest" gemacht. "Winterfest" bedeutet, dass Wasser aus allen Tanks abgelassen werden muss. Danach darf kein Wasser mehr in den Frischwassertank gefüllt werden und es kann kein Wasseranschluss mehr benützt werden. Es ist KEIN Wasser mehr im Fahrzeug verfügbar.
Der Mieter muss dann selbst gekauftes Wasser aus Flaschen benutzen, dadurch entstehende Kosten, z.B. für Trinkwasser sind vom Mieter selbst zu tragen.
Wasch- und Spülbecken, Duschen und Toiletten können nicht benutzt werden. Die Toilette kann jedoch teilweise benutzt werden, sofern ausschließlich mit einem Windschutzscheiben-Antifrostmittel gespült wird. Bei schwerem Frost ist jedoch die Benutzung der Toiletten auch hiermit nicht möglich, Sie müssen öffentliche Toiletten aufsuchen.
Es ist die alleinige Verantwortlichkeit des Mieters, das Fahrzeug winterfest zu machen bzw. winterfest zurück zu bringen, falls die Winterfestigkeit bei Übernahme in einer wärmeren Gegend noch nicht bestand oder während der Fahrt aufgelöst wurde. Bei Zuwiderhandlung, unabhängig von der bei Abgabe herrschenden Witterung, wird eine Gebühr fällig.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter teilweise nicht befahrbar sein.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Calgary, Vancouver (Abbotsford), Edmonton, Halifax, Toronto
7.2. Öffnungszeiten
Die Vermietstationen sind in der Regel Montag bis Freitag von 08.30 bis 17.00 Uhr und Samstag von 08.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Alle Stationen haben sonntags geschlossen. An folgenden Feiertagen sind die Stationen ebenfalls geschlossen.
20.05., 01.07., 05.08. (nur Vancouver, Toronto und Halifax), 02.09., 14.10., 11.11., 25.12., 26.12.2024
7.3. Fahrzeugübernahme
Die Fahrzeugübernahme erfolgt Montag bis Samstag zwischen 9:00 Uhr und 15.00 Uhr.
Generell müssen Sie nach einem internationalen Flug die erste Nacht in Kanada in einem Hotel verbringen. Die Übernahme eines Fahrzeugs am Ankunftstag ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugrückgabe muss zwischen 8:30 Uhr und 11.00 Uhr (Fahrzeuginspektion muss bis 11 Uhr beendet sein) erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr bis zur vierfachen Höhe einer Tagesrate berechnet, der Transfer entfällt dann möglicherweise ersatzlos. Es erfolgt keine Erstattung bei vorzeitiger Abgabe des Fahrzeuges oder für nicht genutzte, vorab bezahlte Kilometer. Die Fahrzeuge müssen pünktlich an der gebuchten Station, unbeschädigt, innen und außen sauber , mit kompletter Ausstattung, entleerten Abwassertanks und vollem Benzintank zurückgebracht, ansonsten werden Gebühren (siehe Punkt 8.1. Endreinigung) erhoben.
Bei Rückgabe mit Schäden am Fahrzeug selbst berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
7.5. Transfers
Transfers ab/bis ausgewählten Downtown oder Flughafen/-hotels sind in Calgary, Edmonton und Halifax im Preis eingeschlossen.
In Toronto und Vancouver sind Transfers ab/bis Flughafenhotels, in Toronto auch ab/bis Flughafen, gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von CAD 100 zzgl. Steuern für Hin- und Rücktransfer buchbar. Es erfolgt keine Rückerstattung wenn eine Richtung des Transfers nicht in Anspruch genommen wurde.
Transfers ab/bis Downtown sind in Toronto und Vancouver nicht möglich.
Bitte geben Sie uns bei Buchung das Transferhotel bekannt.
Detaillierte Informationen zu den angebotenen Transferhotels finden Sie unter www.ftigroup-info.de/2216
Bitte kontaktieren Sie Four Seasons unbedingt telefonisch spätestens 5-3 Tage vor Fahrzeugübernahme, um die Details für den Transfer abzustimmen.
7.6. Modellgarantie, Fahrzeugtyp
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Obwohl die Fahrzeuge meist eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Endreinigung
Das Fahrzeug muss besenrein zurückgegeben werden, die Küchenausstattung ist zu reinigen. Der Camper muss von außen nur gereinigt werden, wenn es extrem verschmutzt ist und z.B. Schäden nicht erkennbar wären. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, die innen und/oder außen stark verschmutzt sind, eine Reinigungsgebühr (CAD 50 pro Reinigungsstunde) zu erheben.
Toilette und Abwassertanks müssen entleert werden oder es wird ebenfalls eine Gebühr (CAD 35) fällig. Die Treibstofftanks müssen aufgefüllt sein, sonst werden auch hierfür Gebühren berechnet .
8.2. Pannenhilfe, Reparaturen
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb 24 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung.
Außer dem Vermieter hat der Mieter bei Unfällen, Vandalismus, Feuer, Diebstahl und allen sonstigen, dem Fahrzeug zugefügten Schäden zwingend auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Ohne Meldung bei der Polizei und Polizeibericht besteht kein Versicherungsschutz.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort (innerhalb 24 Stunden) und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen erlischt jeglicher Versicherungsschutz!
Kleinere Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu CAD 50 werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet, Reparaturen über CAD 50 bedürfen verpflichtend erst der Genehmigung des Vermieters.
Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar - es gilt eindeutig: ohne Beleg keine Erstattung!
Für Probleme und Schäden an Radio/CD, Mikrowelle, Klimaanlage, Kühlschrank/Gefrierfach, Slide-out, Tempomat etc. ist der Vermieter zu keiner Erstattung verpflichtet, diese zählen nicht zu sog. "mechanical breakdowns" (mechanische Fahrzeugschäden).
8.3. Haustiere / Rauchen
Das Mitnehmen von Hunden (keine anderen Haustiere) ist auf Anfrage (bereits bei der Buchung erforderlich) und gegen Gebühr in Höhe von CAD 200 pro Hund möglich. Der Mieter ist für die Endreinigung verantwortlich.
Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung entstehen Reinigungsgebühren i.H.v. CAD 250.
8.4. Fährbuchungen
Sollten Sie planen Ihr Motorhome auf eine Fähre mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung. Wir empfehlen immer mindestens für ein 27ft Fahrzeug zu buchen, um Problemen vorzubeugen, sollten Sie ein größeres als das gebuchte Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Reservierungen für die Inside Passage von BC Ferries nehmen wir gerne für Sie vor. Informationen und Preisen zu den Fähren erfragen Sie bitte in Ihrem Reisebüro oder im FTI Servicecenter.
8.5. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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