Entdecken Sie die Länder des südlichen Afrikas auf eigene Faust – mit fast unbegrenzten Möglichkeiten, mit einem Allradcamper der Experten Britz.
Britz & Maui sind die Anbieter mit der größten Auswahl von Allradcampern und Wohnmobilen im südlichen Afrika. Britz hat eine große Auswahl an ausgestatteten 4x4- & SUV/LDV-Fahrzeugen im Angebot, die Ihren 4x4-Safari-Bedürfnissen entsprechen.
Britz hat Allradcamper mit Dachzelt und Slideout im Programm. Einige Modelle sind für 2 Personen, andere für 4 Personen geeignet.
Einschränkungen der Fahrzeugnutzung: In einigen Ländern gibt es keine Einschränkungen, während andere teilweise auf bestimmte Bereiche beschränkt sind, die im Folgenden beschrieben werden.
Keine Einschränkungen: Südafrika, Lesotho, Swasiland, Botswana, Namibia
Teilweise eingeschränkt: Simbabwe (südlich von Victoria Falls/ Harare), Sambia (südlich von Livingstone), Mosambik (südlich von Vilanculos)
Einwegmieten sind auf Anfrage gegen Gebühr zwischen allen Stationen möglich (zahlbar vor Ort).
Empfehlung
Wir empfehlen Britz
- Wenn Sie beim größten Vermieter im südlichen Afrika buchen möchten
- Wenn Sie Wert auf Qualität und Kundenservice legen
- Wenn Sie ein Allradfahrzeug für bis zu 5 Personen suchen
Kundenbewertung
Bewertung für Vermieter NAM - Britz
- Durchschnittliche Bewertung der Anmietung:
- Durchschnittliche Bewertung der Hilfsbereitschaft:
- Durchschnittliche Bewertung der Qualität:
- Durchschnittliche Bewertung der Preis/Leistung:
- Durchschnittliche Bewertung insgesamt:
Mietbedingungen
1.1. Im Standard Paket eingeschlossen (Camper)
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- Unbegrenzte Freikilometer
- Basisversicherung mit Selbstbeteiligung ZAR/ NAD 50.000,- bzw. USD 5.000,-* pro Schadensfall
- Zusatzhaftpflichtversicherung mit EUR 10 Mio. Deckungssumme
- Lokale Steuern: 15% VAT in Südafrika, 15% VAT in Namibia und 12% in Botswana
- Servicegebühr ("Contract Fee")
- 1.Gasfüllung
- Küchen-Campingausstattung
- Transfers vom Flughafen oder Hotel zur Station und zurück**
- Reinigungsgebühr***
- 4WD Outback Safety Kit (Werkzeug, Abschleppseil, Spaten, Reifenspanner etc.)
- Kosten für einen Zusatzfahrer
- Campingtisch und -stühle
- 24h Servicenummer vor Ort
- South Africa Road Tax (bei Übernahme und/oder Rückgabe in Südafrika)
- CO2 Emissions Tax (fällt nur bei Übernahme in Namibia für die Kategorien DCE, SLE, DLE und OR an und ist im Gesamtpreis eingerechnet)
** kostenloser Transfer in einem Umkreis von 25km zur Mietstation. Für Transfers in einem Radius von 25-70km zur Mietstation fällt eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 560,- bzw. USD 40,-* an (zahlbar vor Ort).
Bei Übernahme an den Primärstationen von Britz (Kapstadt, Johannesburg, Windhoek, Maun) erfolgt die Abholung von Flughafen oder Hotel.
Bei Übernahme/Rückgabe an Sekundärstationen von Britz (alle nicht unter Primärstation gelisteten Stationen) erfolgt die Abwicklung über den Flughafen-Schalter des Autovermieters Thrifty.
*** Endreinigung: Das Fahrzeug ist in besenreinem Zustand abzugeben, Abwasser- und Toilettentank, soweit vorhanden, müssen geleert sein, ansonsten wird vor Ort eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* berechnet.
1.2. Im Standard-PLUS Paket zusätzlich eingeschlossen (Camper):
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall durch die HanseMerkur Reiseversicherung. Details unter Punkt 3.3 Selbstbeteiligung
1.3. Im Super-Inklusiv-PLUS Paket zusätzlich eingeschlossen (Camper):
- Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung
1.4. Im Super-Inklusiv-PLUS Paket eingeschlossen (SUV´s):
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- Unbegrenzte Freikilometer
- Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung
- Zusatzhaftpflichtversicherung mit EUR 10 Mio. Deckungssumme
- Lokale Steuern: 15% VAT in Südafrika, 15% VAT in Namibia und 14% in Botswana
- Servicegebühr ("Contract Fee")
- Transfers vom Flughafen oder Hotel zur Station und zurück in einem Umkreis von 25km
- Kosten für einen Zusatzfahrer
- 24h Servicenummer vor Ort
- South Africa Road Tax (bei Übernahme und/oder Rückgabe in Südafrika)
1.5. Preisberechnung
Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.
Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer.
1.6. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik GmbH.
2.1. Nicht im Preis eingeschlossen
- Benzin oder Diesel, Propangas, Betriebskosten
- Kosten für Zusatzversicherungen (Abschluss & Zahlung vor Ort) bei Buchung des Standard- und Standard-PLUS-Pakets
- Einweg- sowie Übernahmegebühren
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
- Eventzuschlag in Höhe von ZAR 6.000 während Cape Epic sowie Afrika Burn (siehe Punkt 2.5. Eventzuschlag)
2.2. Länderzuschläge
Für Grenzüberschreitungen berechnet Britz folgende Gebühren (zahlbar vor Ort):
Namibia, Lesotho und Swasiland : | ZAR/NAD 1.000,- bzw. USD 72,-* |
Grenzüberschreitungen müssen vor Übernahme an den Vermieter gemeldet und genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobene Gebühren zusätzlich anfallen!
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
2.3. Übernahmegebühren
Camper: Bei Übernahme und Rückgabe in Durban fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 11.000,- an. Bei Übernahme und Rückgabe in Port Elizabeth fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 16.000,- an. Bei Anmietung und Abgabe in Kasane fällt eine Übernahmegebühr in Höhe von USD 1000,-. SUV’s: Bei Übernahme und Rückgabe in Durban fällt eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 2.000,- an. Bei Übernahme und Rückgabe in Kasane fällt eine Übernahmegebühr in Höhe von USD 200,- an.
2.4. South Africa Road Tax
Bei Übernahme in Südafrika ist die South Africa Road Tax bereits im Reisepreis eingeschlossen.
2.5. Eventzuschlag
Bei Übernahme oder Rückgabe in Kapstadt sowie Johannesburg während Cape Epic (15.03.23 bis 26.03.23) sowie Afrika Burn (20.04.23 bis 02.05.23) fällt vor Ort eine Gebühr in Höhe von ZAR 6.000,- an (nur bei Camper).
2.6. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nach Genehmigung gegen Gebühr zwischen allen Stationen möglich (zahlbar vor Ort).
Die Gebühren in Höhe von ZAR/NAD 5.500,- bis 18.500,- bzw. USD 358,- bis 1058,- sind bei Fahrzeugübernahme vor Ort zahlbar. Die zu zahlende Gebühr bei einer gewünschten Einwegmiete ist den Informationen des Angebots zu entnehmen.
2.7. Transfers
Britz bietet in einem Umkreis von 25 km einen kostenfreien Transferservice vom Flughafen oder Stadthotel zur Vermietstation und zurück an. Befindet sich das Hotel oder der Flughafen in einem Umkreis von 25-70km, wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 560,- bzw. USD 40,-* erhoben (zahlbar vor Ort). Bitte geben Sie bei Buchung Ihre Flug- oder Hoteldaten an. Die Station in Windhoek befindet sich am Flughafen.
Bei Übernahme an den Primärstationen von Britz (Kapstadt, Johannesburg, Windhoek, Maun) erfolgt die Abholung von Flughafen oder Hotel.
Bei Übernahme/Rückgabe an Sekundärstationen von Britz (alle nicht unter Primärstation gelisteten Stationen) erfolgt die Abwicklung über den Flughafen-Schalter des Autovermieters Thrifty.
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
2.8. Steuern
Auf alle vor Ort zu zahlenden Gebühren fallen zusätzlich folgende Steuern an: Südafrika 15%, Namibia 15%, Botswana 12% (vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter oder die Länder)
3.1. Versicherung
Haftpflichtversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR/NAD 20 Mio. Pro Schadensfall ist beim Standard- und Standard PLUS-Paket eine Selbstbeteiligung von ZAR/NAD 50.000,- bzw. USD 5.000,-* zu bezahlen.
Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.
Kaskoversicherung
Eine Basis-Kasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung ZAR/NAD 50.000,- bzw. USD 5.000,-* pro Schadensfall ist in unseremStandard- und Standard PLUS-Paket eingeschlossen. Diese deckt Schäden am Mietfahrzeug, auch bei Diebstahl, Feuer und Vandalismus ab - der Mieter hat max. ZAR/NAD 50.000,- bzw. bzw. USD 5.000,-* pro Schaden selbst zu tragen. Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden (inkl. Differentialsperre und Auspuffanlage) oder dem Dach, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios sind nicht versichert.
Durch Abschluss der Zusatzversicherung CER1 vor Ort kann die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD 25.000 bzw. USD 2.500 * reduziert werden. Pro Tag fällt eine Gebühr von ZAR/NAD 250 bzw. USD 25 * an. Zusätzlich sind hier ein Schaden an der Windschutzscheibe sowie ein Reifenschaden versichert. Die Kaution verringert sich auf ZAR/NAD 25.000 bzw. USD 2.500 *.
Durch Abschluss einer Zusatzversicherung CER2 vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
Diese kostet ZAR/NAD 400,- pro Tag bzw. USD 40,- pro Tag*. Reduziert die Selbstbeteiligung auf ZAR/NAD/USD 0,- und die Kaution auf ZAR/NAD 5.000,- bzw. USD 500.-*. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert.
Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (maximal vier Schäden), Reifenschäden (maximal zwei Reifenschäden), Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Der Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort ist nicht nötig.
Für jeden Schadensfall fällt, unabhängig vom gewählten Versicherungspaket, eine Bearbeitungsgebühr von ZAR/NAD 750,- bzw. USD 54,-* an.
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:
- Schäden durch Missachtung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
- aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Fahren nach Sonnenuntergang, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung)
- durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen)
- Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
- Schäden an Kupplung, Dach (inkl. Dachzelte, Klimaanlage), Markise und Unterboden (inkl. Auspuffanlage)
- Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
- Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
- Schäden durch falsche Betankung
- Schäden durch Überladen und Überschlagen oder Umkippen des Fahrzeugs
- Schäden durch falsche Benutzung der Differenzialsperre, Handbremse und Verteilergetriebe
- Kosten für Schäden / Verlust an der Küchen- sowie Campingausstattung, inklusive Kühlschrank, Luftkompressor, Zelt etc.
- Fahrten in genehmigungspflichtige Länder ohne Erlaubnis
- Kosten für beschädigte, verloren gegangene oder im Fahrzeug eingesperrte Schlüssel
Reisegepäck ist nicht versichert. Der Abschluss einer Reiseunfall-/-kranken- u. -gepäckversicherung ist empfehlenswert.
WICHTIG: Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Campers nichtig!* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
3.2. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Britz akzeptiert nur VISA und Mastercard.
Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket.
Standard- und Standard PLUS-Paket: ZAR/NAD 50.000,- bzw. USD 5.000,-*
Super-Inklusiv-PLUS Paket: ZAR/NAD 5.000,- bzw. USD 358,-*
Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht (bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Pakets wird der Betrag nur autorisiert). Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird. Die Rückerstattung dauert i.d.R. 21-30 Werktage.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Bußgelder zu erheben, die durch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc., sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden zzgl. einer Verwaltungsgebühr in Höhe von ZAR/NAD 300,- bzw. USD 22,-* berechnet und werden im Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen.
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
3.3. Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Beim Abschluss der Zusatzversicherungen reduziert sich die Selbstbeteiligung wie oben angegeben.
Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe der Selbstbeteiligung, egal wer den Unfall verursacht hat.
WICHTIG: Bekennen Sie sich nie schuldig und machen Sie kein Angebot, den Schaden zu übernehmen!
Bei Buchung des Standard-PLUS-Pakets wird die Selbstbeteiligung nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Versicherung erstattet. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
- umgehende Benachrichtigung des Vermieters
- bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind
3.4. Weitere Hinweise
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 300,- bzw. USD 22,-* nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
4.1. Führerschein
Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein notwendig oder eine beglaubigte englische Übersetzung.
4.2. Mindestalter und Höchstalter
Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 25 Jahre, das Höchstalter beträgt 85 Jahre. Eine Anmietung ist ab 23 Jahren möglich, wenn der Fahrer seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Es fällt ein Zuschlag i.H.v. ZAR/NAD 500 bzw. USD 50 * an, zahlbar vor Ort.
Die Alterbeschränkungen gelten auch für alle Zusatzfahrer
4.3. Zusatzfahrer
Alle Personen, die das Fahrzeug fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein eigenes einzustehen.
Ein Zusatzfahrer ist kostenfrei. Jeder weitere Zusatzfahrer kostet ZAR/NAD 250,- / bzw. USD 18,- */ Miete.
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Reisepass sowie den Voucher der FTI Touristik GmbH.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Die Mindestmietzeit beträgt 7 Miettage
Kasane 15 Tage (Camper) bzw. 3 Miettage (SUV‘s).
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Die Camper sind komplett ausgestattet mit:
Grundausstattung für die gebuchte Personenzahl, bestehend aus Bettwäsche/Schlafsack, Decken, Kissen, Bezüge, Handtücher und Geschirrtücher.
Sie erhalten dazu Töpfe und Pfannen, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Plastikbehälter, Grill- und Kochutensilien, Wasserkessel.
Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS- Sender ausgestattet sind, um das Fahrzeug im Bedarfsfall zu orten.
5.2. Kindersitze, Extras
Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben.
Kindersitze sind auf Anfrage buchbar und kosten ZAR/NAD 500,- bzw. USD 36,-* pro Anmietung. Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. einer Sitzerhöhung möglich ist. Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht der Kinder mit, falls ein solcher Sitz benötigt wird.
Navigationssystem ZAR/NAD 1.000,- pro Miete bzw. USD 72,-* pro Miete
Fahrräder und Fahrradständer können nicht gemietet werden.
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
6.1. Fahrtgebiet, Fahrtbeschränkungen
Fahrten nach Kenia, Malawi, Tansania und Angola sind nicht erlaubt.
Die Fahrzeuge von Britz dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Südafrika, Namibia, Botswana, Mosambik (nur bis Vilanculous), Sambia (nur bis Livingstone) und Simbabwe (nur bis Harare) gefahren werden. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).
WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:
- Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
- im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
- Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
- vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.
6.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nach Genehmigung gegen Gebühr möglich (zahlbar vor Ort).
7.1. Anmietstationen
Südafrika: Kapstadt, Johannesburg, Durban*
Namibia: Windhoek.
Botswana: Maun und Kasane*
7.2. Öffnungszeiten
Die Mietstationen sind wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag: 08:00-17:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 08:00-16:00 Uhr*
* Für die Übernahme und Rückgabe an Sonntagen (ganztags), an Feiertagen sowie samstags von 13:00-16:00 Uhr wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 550,- bzw. USD 40,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.
Alle Mietstationen haben am 25.12. geschlossen.
7.3. Fahrzeugübernahme
Die Fahrzeugübernahme erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, bei Übernahme eines Campers jedoch spätestens um 16:00 Uhr bzw. samstags um 12:00 Uhr. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung.
Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Fahrzeug bei Übernahme in Port Elizabeth, Durban oder Kasane nicht vollgetankt übergeben wird. Sie können das Fahrzeug selbstverständlich mit dem gleichen Benzinstand wie bei der Übernahme zurückgeben.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, bei Übernahme eines Campers jedoch spätestens um 16:00 Uhr bzw. samstags um 12:00 Uhr. Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben, ist keine Erstattung möglich.
Verspätete Rückgaben (wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird) ziehen Gebühren nach sich. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich, dafür können gesonderte Gebühren anfallen. Eine Verlängerung vor Ort muss auch vor Ort bezahlt werden. Die Kosten dafür können von unseren Preisen zum Zeitpunkt der Buchung abweichen.
Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Der Vermieter behält sich zudem vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben, falls das Fahrzeug im Inneren nicht besenrein zurückgegeben wird.
Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten werden auch dafür Gebühren berechnet.
Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand wie bei Übernahme zurückgegeben werden. Bei Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird eine Tankfüllung zum aktuellen Benzinpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet.
Die bei Fahrzeugübernahme gefüllte Gasflasche muss nicht wieder aufgefüllt werden.
7.5. Modellgarantie, Fahrzeugtyp
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb von 3 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung.
Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,-* muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung!
Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
8.2. Endreinigung
Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank soweit vorhanden, zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens ZAR/NAD 1.500,- bzw. USD 150,- * erhoben. Rauchen im Fahrzeug ist untersagt, bei Nichtbeachtung fällt eine Reinigungsgebühr von ZAR/NAD 3.500,- an.
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR und die Abrechnung in Botswana in USD.
8.3. Haustiere
(Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.
WICHTIGER HINWEIS
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.