1. Leistungen
1.1. Im Standard Paket eingeschlossen
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- Unbegrenzte Freikilometer
- Basisversicherung mit Haftungsbegrenzung auf ZAR/ NAD 30.000,- pro Schadensfall, Details unter Punkt 3.1.Versicherungen
- Zusatzhaftpflichtversicherung mit EUR 10 Mio. Deckungssumme
- Camping- und Küchenausstattung
- Transfers ab/bis Flughafen/Flughafenhotels, Details unter Punkt 2.6 Transfers
- 1.Gasfüllung
- Servicegebühr ("Contract Fee")
- Reinigungsgebühr (obligatorische Gebühr)
- Gebühr für alle Zusatzfahrer
- Notfallnummer (roadside assistance)
- örtliche Steuern auf eingeschlossene Leistungen (GST + PST)
Die Abrechnung in Südafrika erfolgt in ZAR, in Namibia in NAD.
1.2. Im Standard-PLUS Paket zusätzlich eingeschlossen:
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall durch die HanseMerkur Reiseversicherung. Details unter Punkt 3.4 Selbstbeteiligung
1.3. Im Super-Inklusiv-PLUS Paket zusätzlich eingeschlossen:
- Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung
- Zusatzversicherung, die Schäden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden abdeckt
1.4. Preisberechnung
Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.
Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer.
1.5. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik GmbH.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht im Preis eingeschlossen
- Benzin oder Diesel, Propangas (außer 1. Propangasfüllung)
- Einweg- sowie Übernahmegebühren
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
- Mautgebühren Johannesburg
- Dieselsteuer (Carbon Emission Tax) bei Fahrten nach Namibia: ZAR/NAD 450,-
- Eventzuschlag in Höhe von ZAR 4.850,- während Cape Epic sowie Afrika Burn (siehe Punkt 2.5. Eventzuschlag)
2.2. Länderzuschläge
Für Grenzüberschreitungen berechnet Avis Safari Rentals folgende Gebühren (zahlbar vor Ort):
Botswana, Simbabwe, Sambia und südliches Mosambik (südlich des Sambesi River): ZAR/NAD 1.000,-
Nördliches Mosambik (nördlich von Beira/Sambesi River), Malawi, Tansania, Uganda und Kenya (auf Anfrage): ZAD/NAD 2.000,-
Für Grenzübertritte nach Lesotho und Swasiland fallen keine Gebühren vonseiten Avis Safari Rentals an.
Eine schriftliche Genehmigung für Grenzüberschreitungen ist vom Vermieter vor Übernahme erforderlich. Die Fahrzeuge dürfen nicht weiter fahren als Simbabwe - Harare, Sambia - Lusaka, Botswana - Kasane, Mosambik - Beira.
Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR.
Bitte beachten Sie, dass beim Grenzübertritt von offizieller Seite erhobene Gebühren zusätzlich anfallen!
2.3. Übernahmegebühren
Bei Übernahme und Rückgabe in Kapstadt fällt vor Ort eine Übernahmegebühr in Höhe von ZAR 4.850 an, bei Übernahme und Rückgabe in Maun in Höhe von ZAR 6.600, bei Übernahme und Rückgabe in Kasane in Höhe von ZAR 7.600,- an. Jeweils zahlbar vor Ort.
2.4. Eventzuschlag
Bei Übernahme oder Rückgabe in Kapstadt sowie Johannesburg während Cape Epic (15.03.23 bis 29.03.23) sowie Afrika Burn (19.04.23 bis 03.05.23) fällt vor Ort eine Gebühr in Höhe von ZAR 4.850,- an.
2.5. Mautgebühren
Bei Übernahme und Rückgabe in Südafrika fällt eine Mautgebühr in Höhe von ZAR 500,- an. Bei Einwegmieten von Südafrika in ein anderes Land bzw. bei Einwegmieten von einem anderen Land nach Südafrika beträgt die Mautgebühr ZAR 250,-
2.6. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nach Genehmigung gegen Gebühr zwischen allen Stationen möglich (zahlbar vor Ort).
Die zu zahlende Gebühr entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
von/nach |
CPT |
JNB |
WDH |
MUB |
BBK |
CPT |
4850 |
4850 |
5500 |
6600 |
7600 |
JNB |
4850 |
- |
6500 |
6600 |
7600 |
WDH |
6500 |
5500 |
- |
6600 |
7600 |
MUB |
6600 |
6600 |
5500 |
6600* |
7600 |
BBK |
7600 |
7600 |
7600 |
7600 |
7600* |
* Übernahmegebühr CPT, MUB, BBK
2.7. Transfers
Avis Safari Rentals bietet in einem gewissen Umkreis der Vermietstationen einen kostenfreien Transferservice vom Flughafen oder Stadthotel zur Vermietstation und zurück an. In Johannesburg, Kapstadt, Maun und Kasane wird in einem Umkreis von 10km zur Station abgeholt, in Windhoek in einem Umkreis von 50km.
2.8. Steuern
Auf alle vor Ort zu zahlenden Gebühren fallen zusätzlich folgende Steuern an: Südafrika 14%, Namibia 15%, Botswana 14% (vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter oder die Länder)
3. Versicherungen
3.1. Versicherung
Haftpflichtversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtdeckung für die auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrer entspricht ZAR/NAD 40 Millionen.
Die Haftpflichtversicherung greift nur in Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland und Lesotho. Für alle anderen Länder muss am Grenzübergang eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden.
Zur Erhöhung der Deckung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen.
Kaskoversicherung
Für Schäden am Mietfahrzeug ist für alle Fahrzeuge eine Kaskoversicherung im Preis eingeschlossen. Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung beimStandard- und Standard PLUS-Paket auf ZAR/NAD 30.000,- pro Schadensfall. Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung verdoppelt sich der Selbstbehalt auf ZAR/NAD 60.000,-.
Diebstahl sowie Schäden an der Windschutzscheibe oder den Rädern sind nicht versichert.
Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe und zwei Reifenschäden versichert.
Bei beiden Paketen fällt je Schadensfall eine Bearbeitungsgebühr an.
Im Falle eines Unfalls ohne Fremdeinwirkung fällt ein Selbstbehalt von ZAR/NAD 30.000,- an.
Die Kaskoversicherung ist in Südafrika, Namibia, Botswana, Sambia, Simbabwe, Mosambik, Swaziland und Lesotho gültig. Für alle anderen Länder muss beim Vermieter eine Genehmigung eingeholt werden.
Wird bei einem Schaden durch Fahrlässigkeit Hilfe bei Avis Safari Rentals angefordert, fällt eine Anfahrtsgebühr (Call Out Fee) an.
3.2. Versicherungsausschluss
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren in nicht erlaubten Fahrgebieten / auf nicht erlaubten Straßen
- Schäden durch Benutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer
- Schäden durch falsche Betankung, falsche Nutzung von Kupplung, Schaltung und Handbremse
- Schäden durch Nachlässigkeit, z.B. Missachtung von Fahrzeugabmessungen, Zuladungsbestimmungen, Warnanzeigen, durch vernachlässigte Kontrolle des Betriebszustands (Öl- und Wasserstand, Reifendruck etc.)
- Schäden an Dach oder Unterboden
- Schäden an der Federung, der Campingausstattung sowie Schäden durch Wassereinwirkung
- Schäden durch Unfälle mit Wildtieren (bei zu hohem Fahrtempo oder Fahren in nicht erlaubten Gegenden)
- Abschleppkosten außerhalb von Südafrika und Namibia (Standard-Paket) bzw. außerhalb von Südafrika, Namibia und Botswana (Super-Inklusiv-PLUS-Paket)
* Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR.
3.3. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Hierfür wird nur die Kreditkarte des Mieters (Hauptfahrers) akzeptiert. Avis Safari Rentals akzeptiert nur VISA und Mastercard.
Die Höhe der Kaution beträgt beim Standard- und Standard PLUS-Paket ZAR/NAD 30.000,-, beim Super-Inklusiv-PLUS-Paket ZAR/NAD 4.000,-.
Der Betrag wird von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Bitte achten Sie daher auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte! Die Kaution wird wieder vollständig erstatten, wenn das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und sauber an der gebuchten Station zurückgegeben wird.
Differenzen aufgrund von Währungsschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder vom Vermieter noch von der FTI Touristik GmbH zurückgefordert werden.
Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR.
3.4. Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Die Selbstbeteiligung wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe der Selbstbeteiligung, egal wer den Unfall verursacht hat.
WICHTIG: Bekennen Sie sich nie schuldig und machen Sie kein Angebot, den Schaden zu übernehmen!
Bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Pakets entfällt die Selbstbeteiligung, hier wird der Schaden im Versicherungsfall komplett vom Vermieter bzw. der Versicherung getragen.
Bei Buchung des Standard-PLUS-Pakets wird die Selbstbeteiligung nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Versicherung erstattet. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
- umgehende Benachrichtigung des Vermieters
- bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind
3.5. Weitere Hinweise
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter belastet wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten zuzüglich eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung empfohlen.
4.2. Mindestalter/Maximalalter
Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 19 Jahre, es gibt kein Maximalalter. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein.
4.3. Zusatzfahrer
Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein eigenes einzustehen.
Zusatzfahrer können vor Ort kostenfrei angemeldet werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Reisepass sowie den Voucher der FTI Touristik GmbH.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
Die Mindestmietzeit beträgt 7 Miettage.
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
4.8. Sorgfalts- und Obhutspflicht
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
- zur Begehung von Straftaten
- zur Weitervermietung oder gewerblichen Personenbeförderung
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Mietfahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeug-/Campingausstattung
Die Campingausstattung für bis zu vier Personen ist im Preis eingeschlossen. Die Ausstattung für weitere Personen kann für ZAR/NAD 1500,- p.P. hinzugebucht werden (zahlbar vor Ort).
Die Grundausstattung besteht aus Bettwäsche, Decken, Kissen, Bezügen und Handtüchern.
Sie erhalten dazu Topf und Pfanne, Geschirr, Besteck, Flaschen- und Dosenöffner, Plastikbehälter, Grill- und Kochutensilien, Wasserkessel.
Darüber hinaus ist das Fahrzeug mit Campingtisch und –stühlen, einem Verlängerungskabel, einem Wasserschlauch, Handfeger und Kehrschaufel, Spaten, Überbrückungskabel, Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck und Warnweste ausgestattet.
Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen mit einem GPS- Sender ausgestattet sind, um das Fahrzeug im Bedarfsfall zu orten.
5.2. Kindersitze, Extras
Baby- bzw. Kindersitze sind im südlichen Afrika gesetzlich vorgeschrieben. Auf der Rückbank der Camper können bis zu zwei Kindersitze befestigt werden.
Kindersitze und Sitzerhöhungen sind auf Anfrage buchbar und kosten ZAR/NAD 500,- pro Miete. Zusätzlich müssen Sie für den Sitz eine Kaution in Höhe von ZAR/NAD 2.500,- hinterlegen.
Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht der Kinder mit, falls ein solcher Sitz benötigt wird.
Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR.
5.3. Extras
Zusatzausstattung, die Sie vor Ort anmieten können, vorbehaltlich Verfügbarkeit (bitte bei Buchung anmelden, zzgl. Steuern, zahlbar vor Ort):
- Navigationssystem / GPS: ZAR/NAD 1.000,- pro Miete
- tragbare Toilette: ZAR/NAD 1.000,- pro Miete
- zweites Reserverad (nicht verfügbar für Kategorie N): ZAR/NAD 1.500,- pro Miete
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtgebiet, Fahrtbeschränkungen
Die Allradcamper von Avis Safari Rentals dürfen auf allen offiziellen Straßen sowie anerkannten Allradrouten in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho, Simbabwe, Sambia, Mosambik und Swaziland gefahren werden. Für andere Länder im südlichen Afrika muss vorab eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden.
Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).
WICHTIGE HINWEISE - BITTE BEACHTEN:
- Parken Sie am besten nur auf bewachten Plätzen
- im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern kann es schwieriger sein, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland
- Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen/Vertretungen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten
- vor allem Namibia ist überwiegend trockenes Wüstengebiet und die Mehrheit der Nebenstraßen sind Schotterstraßen. Es ist unmöglich, die Fahrzeuge vollständig staubdicht abzusichern und es kann keine Erstattung erfolgen für das Eindringen von Staub in die Fahrzeuge und das Reisegepäck.
TIPP: Das Reisegepäck während der Fahrt beispielsweise mit einem Plastikmüllsack schützen.
6.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nach Genehmigung gegen Gebühr möglich (zahlbar vor Ort), s. auch Punkt 2.5.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Südafrika: Kapstadt* und Johannesburg
Namibia: Windhoek
Botswana: Maun* und Kasane*
Bei den mit * gekennzeichneten Stationen fällt vor Ort eine einmalige Übernahmegebühr pro Anmietung an (siehe Punkt 2.3).
7.2. Öffnungszeiten
Die Mietstationen sind wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag: 08:00-16:30 Uhr
Samstag: 08:00-12:00 Uhr
Für die Übernahme und Rückgabe an Sonn- und Feiertagen wird eine Gebühr in Höhe von ZAR/NAD 550,- fällig. Diese ist zahlbar vor Ort.
Alle Mietstationen haben am 25.12. und 01.01. geschlossen.
7.3. Fahrzeugübernahme
Die Fahrzeugübernahme erfolgt Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr sowie Samstag zwischen 08:00 und 11:30 Uhr. Wird das Fahrzeug später als geplant übernommen, erfolgt hierfür keine Rückerstattung.
Bei Übernahme des Fahrzeugs erhält der Kunde eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugrückgabe erfolgt Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr sowie Samstag zwischen 08:00 und 11:30 Uhr. Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben, ist keine Erstattung möglich.
Verspätete Rückgaben (wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird) ziehen Gebühren nach sich. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich, dafür können gesonderte Gebühren anfallen. Eine Verlängerung vor Ort muss auch vor Ort bezahlt werden. Die Kosten dafür können von unseren Preisen zum Zeitpunkt der Buchung abweichen.
Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Der Vermieter behält sich zudem vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben, falls das Fahrzeug im Inneren nicht besenrein zurückgegeben wird.
Toiletten- und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten werden auch dafür Gebühren berechnet.
Das Fahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Bei Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird eine Tankfüllung zum aktuellen Benzinpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet.
Die bei Fahrzeugübernahme gefüllte Gasflasche muss nicht wieder aufgefüllt werden.
7.5. Modellgarantie, Fahrzeugtyp
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Hierzu steht Ihnen vor Ort eine 24h- Servicenummer zur Verfügung.
Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter außer dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Avis Safari Rentals selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze) zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort (innerhalb 24 Stunden) und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/NAD 1.500,- ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/NAD 1.500,- muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg keine Erstattung!
Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.
Sollte das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters wegen eines technischen Schadens/Defekts (nicht Unfall) ausfallen und nicht rechtzeitig repariert werden können, schickt Avis Safari Rentals innerhalb 24 Stunden nach Diagnose ein Ersatzfahrzeug. Dieser Zeitrahmen gilt, wenn sich der Kunde in Südafrika oder Namibia aufhält. In Botswana, Simbabwe, dem südlichen Mosambik oder dem südlichen Sambia verlängert sich diese Zeit auf bis zu 48 Stunden.
Die Abrechnung in Namibia erfolgt in NAD, die Abrechnung in Südafrika in ZAR.
8.2. Endreinigung
Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberen Innenraum, sowie geleertem Abwassertank und geleertem Toilettentank, zurückgegeben werden. Im Reisepreis ist eine Reinigungsgebühr enthalten, die für die Reinigung der Bettwäsche und Handtücher sowie der professionellen Reinigung der Küchenausstattung anfällt. Sollte das Fahrzeug innen und/oder außen stark verschmutzt sein, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben.
8.3. Haustiere
(Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.
8.4. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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