1. Leistungen
1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- unbegrenzte Freikilometer
- Basisversicherung (Haftpflicht & Kasko) mit Selbstbeteiligung NZD 3.500,- bzw. NZD 5.000,- für Double Up, Big Six, Deuce Plus und Deuce pro Schadensfall*
- 24-Std.-Servicenummer vor Ort
- Küchen-Campingausstattung
- Flughafentransfers
- Persönliche Campingausstattung
1.2. Im Standard-PLUS-Paket zusätzlich eingeschlossen
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung (die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung wird nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG zurückerstattet)
1.3. Im Super-Inklusiv-PLUS Paket sind zusätzlich enthalten
- Versicherung ohne Selbstbeteiligung*
- Single Vehicle Rollover Cover**
- Kosten für Zusatzfahrer
- Kindersitz/Sitzerhöhung – auf Anfrage (nicht in allen Fahrzeugkategorien möglich)
- Heizlüfter (bitte bei Buchung angeben)
- Campingtisch und Campingstuhl
- Bettwäscheservice (Kostenloser Austausch der Bettwäsche an jeder mighty Station während der Miete, ab dem 7. Tag der Miete möglich und muss vorab bei der Station gemeldet werden
)
- Schneeketten (bitte bei Buchung angeben)
* bitte Versicherungsausschlüsse unter Punkt 3.1. Versicherungen beachten
** versichert zusätzlich Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung.
1.4. Preisberechnung
Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, das heißt der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.
Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex-Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Die am Anmiettag gültige Flexrate bestimmt den Preis für die ersten 7 Tage Ihrer Wohnmobilbuchung. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 8. Tag die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre. Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils montags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flexraten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!
Ausnahmen:
bei einer Verlängerung der Miete, bei unveränderter An- und Abgabestation und gleichbleibendem Übernahmetag bleibt die ursprüngliche Flex-Rate bestehen.
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
- Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Anmietungsorts
- Wechsel des Abgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
1.5. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI.
1.6. Mehrfachmieten
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Auf Anfrage gültig für alle Marken der THL / Apollo Gruppe.
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, - die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht eingeschlossen
- Benzin oder Diesel, Propangas
- Zuschlag für Anmietung ab/bis Queenstown NZD 200,-
- Gebühren für Einwegmieten
- Road User Charge Recovery Fee
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
2.2. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen und mit allen Modellen auf Anfrage und nur bei Buchung vorab möglich, dafür fallen vor Ort folgende Kosten an:
Anmietungen 01.04.-30.09. |
von der Nordinsel zur Südinsel |
NZD 170,- |
von der Südinsel zur Nordinsel |
kostenfrei |
von CHC nach ZQN |
NZD 170,- |
von ZQN nach CHC |
kostenfrei |
Anmietungen 01.10.-31.03. |
von der Nordinsel zur Südinsel |
NZD 280,- |
von der Südinsel zur Nordinsel |
NZD 170,- |
von CHC nach ZQN |
NZD 170,- |
von ZQN nach CHC |
NZD 85,- |
2.3. Queenstown-Zuschlag
Bei Anmietung und/oder Abgabe in Queenstown fällt eine Gebühr von NZD 200,- an (zahlbar vor Ort). Diese Gebühr gilt immer zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
2.4. Reinigungsgebühr
Sollte das Fahrzeug mit verschmutzten Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von NZD 299,- an. Auch Abwassertank und Toilette (wo vorhanden) müssen entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr in Höhe von NZD 125,- berechnet.
2.5. Steuern
Die örtlichen Steuern (GST) in Höhe von 15% sind auf alle in Euro bezahlten Leistungen in den Preisen inklusive.
Für alle vor Ort in NZD zu bezahlenden Beträge, die innerhalb dieser Mietbedingungen genannt werden, sind diese Steuern ebenfalls bereits enthalten.
2.6. Kreditkartengebühr
Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fallen folgende Gebühren an:
VISA / Mastercard Debitkarte / Kreditkarte: 2.7%
American Express Kreditkarte: 5.2%
2.7. Road User Charge Recovery Fee
Nach Abgabe des Fahrzeugs wird vor Ort die zu zahlende Road User Charge Recovery Fee ermittelt. Diese richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und wird vor Ort bezahlt.
Highball, Deuce, Deuce Plus und Double Down |
NZD 7,64/100 km |
Double Up und Big Six |
NZD 8,04/100 km |
2.8. Propangas
Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet. mighty berechnet die Gasfüllung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, wenn die Gasflasche bei der Fahrzeugrückgabe nicht aufgefüllt wurde und dies bei Anmietung nicht angemeldet wurde.
2.9. Express Return Pack
Um bei der Rückgabe Zeit zu sparen bietet der Vermieter ein „Express Return Pack“ an. Der Preis ist auf Anfrage (zahlbar vor Ort) und muss bei Buchung angemeldet werden. Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:
- 1. Tankfüllung (das Fahrzeug kann mit leerem Tank zurückgegeben werden)
- 1. Gasfüllung (das Fahrzeug kann mit leerer Gasflasche zurückgegeben werden)
- Express Key Return (schnelle Abgabe der Schlüssel am Schalter), nur bei Buchung der Zusatzversicherung „Liability Reduction“ vor Ort oder des Super-Inklusiv-PLUS Pakets
- Entleerung des Toiletten- sowie des Abwassertanks
- Road User Charge Recovery Fee
3. Versicherungen, Kaution
3.1. Versicherungen
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von NZD 20 Mio. ist in allen Paketen eingeschlossen.
Im Standard-Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einem Selbstbeteiligung in Höhe von NZD 3.500,- (für Kategorien Highball und Double Down) bzw. NZD 5.000,- (für Kategorien Deuce, Deuce Plus, Big Six und Double Up) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden) versichert. Schäden am Dach und Unterboden sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung sind nicht versichert.
Durch Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
NZD 35,-/Tag, maximal NZD 1.750,- für Highball und Double Down bzw. NZD 48,-/Tag, maximal NZD 2.400,- für Deuce, Deuce Plus, Big Six und Double-Up
Reduziert die Selbstbeteiligung auf null.
Im Standard-PLUS- Paket wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Schäden am Dach und Unterboden sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung sind nicht versichert.
Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die
HanseMerkur Reiseversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden)
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind
Im Super-Inklusiv-PLUS Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden). Zusätzlich sind Schäden am Dach und Unterboden sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung versichert.
Für jeden Schadensfall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von NZD 60,- an.
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind:
- Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
- Schäden am Dach und Unterboden und Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug (versichert im Super-Inklusiv-PLUS Paket)
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer),
- Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und
- durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie
- Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- Schäden durch Überladen des Fahrzeugs
- Schäden verursacht durch Haustiere
- Schäden aufgrund der unsachgemäßen Benutzung von Schneeketten
- Verlust und Schäden an Privatgegenständen.
Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.
3.2. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte (akzeptiert werden Visa, Mastercard oder American Express) oder per Debit-Kreditkarte (akzeptiert werden Visa oder Mastercard) zu hinterlegen. Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Kreditkarteninhaber muss bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein und ist für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket.
Beim Standard Paket und ohne Abschluss einer Zusatzversicherung sowie beim Standard-PLUS-Paket beträgt die Kaution NZD 3.500,- (für Kategorien Highball und Double Down) bzw. NZD 5.000,- (für Kategorien Deuce, Deuce Plus, Big Six und Double Up). Der Betrag wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten! Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird.
3.3. Wichtig
Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Mighty Rentals Neuseeland nichtig!
3.4. Weitere Hinweise
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von NZD 60,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Um die Sicherheit zu erhöhen, sind die Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausgestattet.
Dieses beinhaltet unter anderem:
- witterungsbedingte Warnungen, beispielsweise bei Buschbränden oder Überschwemmungen,
- Warnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Maximalgeschwindigkeit 110km/h),
- Warnungen beim Befahren nicht erlaubter Straßen.
Bei Nichtbeachtung der Warnungen erlischt der Versicherungsschutz und es können vor Ort zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu NZD 300,- anfallen.
Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalem Führerschein ist erforderlich.
4.2. Mindestalter
Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 21 Jahre bzw. 18 Jahre für Highball und Double Down.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort angemeldet werden und kosten eine Gebühr in Höhe von NZD 2,-/Tag, max. NZD 30,-/Fahrer/Miete Beim Super-Inklusiv-PLUS sind die Gebühren enthalten. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
5 Tage, 20.12. – 10.01.: 10 Tage
10 Tage für Einwegmieten von der Nordinsel zur Südinsel von Oktober bis einschließlich März
Weitere Ausnahmen laut System
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
4.8. Gruppenbuchungen
Die Buchung von drei oder mehr Fahrzeugen mit den gleichen Daten gilt als Gruppe und unterliegt gesonderten Bedingungen. Nähere Infos dazu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Diese ist komplett im Preis enthalten und besteht aus:
Persönliche Campingausstattung:
1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1 Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung:
Besteck und Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Schüssel, Toaster, Geschirrtuch, Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Besen, Streichhölzer, Kleiderbügel und Feuerlöscher (vorbehaltlich Änderung).
5.2. Kindersitze
Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 7 Jahren (15–36kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist.
Kosten vor Ort NZD 42,-/Miete (zahlbar vor Ort), im Super Inklusiv Plus Paket inklusive.
Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
5.3. Extras
Vor Ort können Sie folgende Extras anmieten:
- Campingtisch für NZD 29,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Campingstuhl für NZD 20,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Kindersitz/Sitzerhöhung für NZD 42,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Heizlüfter NZD 18,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Schneekette NZD 41,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- 1.Gasfüllung
Kat. Highball und Double Down: NZD 32,-
Kat. Deuce, Deuce Plus, Double Up und Big Six: NZD 42,-
- Erste-Hilfe-Kasten (bei Benutzung) NZD 40,-/Miete
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtgebiet
Camper und Wohnmobile dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden.
Folgende Strecken dürfen generell nicht befahren werden: Ninety Mile Beach (Northland), Strecken nördlich von Colville (Coromandel Halbinsel), Ball Hut Road (Mt. Cook), Skippers Road (Queenstown), Crown Range Road (Queenstown) sowie alle Zufahrtsstraßen zu Skigebieten vom Juni bis Oktober.
Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder in nicht erlaubte Gegenden sind verboten und erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Auckland, Christchurch und mit Zusatzgebühren (siehe Oberpunkt Zusatzkosten) Queenstown
7.2. Öffnungszeiten
Alle Stationen sind das ganze Jahr täglich von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Die letzte Anmietung/Rückgabe ist um 16.00 Uhr.
Alle Stationen haben am 25.12. geschlossen.
Bei Anmietung/Abgabe an folgenden Tagen ( = nationale Feiertage) fällt vor Ort ein Zuschlag in Höhe von NZD 115,-/Buchung an: 07.04., 10.04., 25.04., 05.06., 14.07., 23.10., 17.11. (nur CHC), 26.12.23, 01.01., 02.01., 29.01. (nur AKL), 06.02., 25.03. (nur ZQN) und 29.03.24.
7.3. Fahrzeugübernahme
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens bis 15.30 Uhr.
Die Fahrzeugübernahme erfolgt selbstständig per Self-Check-In, den Sie vorab im Internet vornehmen (detaillierte Infos erhalten Sie mit den Reiseunterlagen). Wird bei der Fahrzeugübernahme die Unterstützung von einem Mighty Mitarbeiter gewünscht, fällt eine Gebühr von NZD 50,- an.
Die Übernahmeuhrzeit wird bei Buchung festgelegt. Änderungen nur gegen schriftliche Genehmigung seitens Mighty. Das Fahrzeug muss zur vereinbarten Uhrzeit abgeholt und auch wieder abgegeben werden.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch bis 15:30Uhr. Das Fahrzeug muss zur vereinbarten Uhrzeit abgegeben werden. Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich.
Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich.
Verspätete Rückgaben ziehen Gebühren nach sich sowie die zusätzliche Berechnung auf der Basis von vor Ort gültigen Tagespreisen (die nicht das Flexpreisniveau haben müssen). Verlängerungen der Miete nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters auf der Basis von vor Ort gültigen Tagespreisen möglich. Dieser Preis muss nicht der gebuchten Flexrate entsprechen, die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich. Nicht genehmigte Verlängerungen der Mietdauer werden mit Gebühren von NZD 150,-/Tag zzgl. dem Preis für die zusätzlichen Miettage berechnet.
Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich. Dafür können Gebühren bis NZD 750,- anfallen.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben wird und Toilette und Abwassertank nicht geleert sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt sind, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren und Zusatzkosten.
Bitte beachten Sie, dass beim Standard sowie beim Standard-PLUS Paket jeder Schaden am Fahrzeug sowie am Eigentum von Dritten während der Miete bei Fahrzeugrückgabe bezahlt werden muss. Die anfallenden Kosten werden am Ende der Miete kalkuliert und berechnet, unabhängig davon ob der Schaden durch eine Zusatzversicherung der Kunden abgedeckt ist. Bei Buchung des Standard sowie des Standard-PLUS Pakets muss daher für die Fahrzeugrückgabe mehr Zeit eingeplant werden, da die Überprüfung möglicher Schadensfälle mehr Zeit in Anspruch nimmt.
7.5. Transfers
Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen und Vermietstation in Auckland, Queenstown und Christchurch.
7.6. Modellgarantie
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich innerhalb 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür täglich einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
8.2. Mautgebühren
Für einige wenige Straßen in Neuseeland werden Mautgebühren erhoben. Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters und erfolgt auf elektronischem Wege.
8.3. Haustiere
Hunde und Katzen sind erlaubt (maximal 2). Hierfür berechnet der Vermieter eine Gebühr in Höhe von NZD 299,- (ausgenommen bei Blindenhunden). Sollte das Fahrzeug aufgrund Verschmutzung gereinigt werden müssen, fällt eine Gebühr in Höhe von NZD 299,- an.
8.4. Fährreservierung
Für die Monate Oktober bis März sollten Sie vorab eine Reservierung für die Fähre von der Nord- zur Südinsel (bzw. umgekehrt) vornehmen. Die Überfahrt dauert etwa 3,5 Stunden und ist ein tolles Erlebnis. Die Reservierung nehmen wir gerne für Sie vor. Informationen und Preise zu den Fähren zwischen Nord- und Südinsel finden Sie im aktuellen Katalog Australien und Neuseeland der FTI Touristik GmbH (FTI). Für die Buchung und Beratung wenden Sie sich bitte an uns oder das Reisebüro Ihrer Wahl.
8.5. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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